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Überstundenvergütung LArbG Mecklenburg-Vorpommern
In Anbetracht des kommenden Mindestarbeitsentgelts kann es künftig wichtig sein, dass Überstunden dokumentiert werden, wie dieses Urteil des LArbG Mecklenburg-Vorpommern vom 22.01.2014, 2 Sa 180/13, zeigt. Wenn im Arbeitsvertrag für 40 Stunden pro Woche ein Bruttogehalt von 1.480,00 € vereinbart ist, ist darin nur noch maximal 1 Überstunde enthalten. Jede weitere Überstunde ist gesondert zu bezahlen, um den Gesamtmindestlohn nicht zu unterschreiten. Aufschreiben und gegenzeichnen lassen!
Wenn ihr laut Arbeitsvertrag für die 40 vereinbarten Wochenstunden nur Mindestlohn bekommt (also 40 Stunden x 8,50 € x 13 Wochen : 3 Monate = 1.473,33 €), muss jede weitere Überstunde vergütet werden! Vereinbarungen, dass im Bruttogehalt 10 Überstunden enthalten sind, sind dann unwirksam. Die Überstunden sind sicherheitshalber zu dokumentieren, am besten vom Chef gegenzeichnen lassen, wenn ihr länger als vereinbart arbeitet.
Will der Chef nicht mehr bezahlen, als bisher, ist die Wochenstundenzahl zu reduzieren:
1200 € : 8,50 € = 141,18 Stunden im Monat.
Das mal 3 Monate : 13 Wochen = 32,57 Stunden pro Woche.
Warum x 3 Monate : 13 Wochen? Weil ein Monat nicht nur 4 Wochen hat, wird auf Quartal (3 Monate à 13 Wochen) umgerechnet. Man könnte auch x 12 Monate : 52 Wochen rechnen, die beiden Zahlen können mathematisch gegeneinander gekürzt werden au 3 und 13.