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Anwaltsblatt 2/2013
Zum anderen einen weiteren, der eigentlich ein Leserbrief einer ReNo war.
Wir haben am 22.02.2013 einen vierseitigen Leserbrief an die Redaktion des Anwaltsblattes versandt. Hierin haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass immer weniger Schulabgänger - ob nun Realschule oder Gymnasium - sich für den Beruf der ReNo / RaFa entscheiden, weil sie sich vor der Berufswahl auch ganz explizit für Verdienstmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten interessieren.
Wir haben auf die zum Teil äußerst geringen Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung hingewiesen. Diese schwankt bekanntlich zwischen 260,00 bis zu 600,00 € im 1. Lj. In M-V erhält man Auskünfte nur telefonisch, dort wird im 1. Lj. eine Ausbildungsvergütung von 255,00 € empfohlen. Diese Empfehlungen, die sich in dieser Höhe auf mehrere Bundesländer beziehen, liegen sogar noch unter den den Jugendlichen im Alter von 16 bzw. 18 Jahren zustehenden Sozialhilfesätzen (ohne Zuschuss für Unterkunft und Heizung).
Weiterhin haben wir darauf verwiesen, dass sehr häufig Anfangsgehälter zwischen 1.200,00 bis 1.300,00 € für eine Vollzeitstelle gezahlt werden, was ein Stundenbruttogehalt in Höhe von 6,92 € bis 7,50 € ausmacht. Hierbei haben wir auf die vom Statistischen Bundesamt für 2010 ermittelten Zahlen zum Niedriglohn verwiesen. Niedriglohn beginnt (2010) bei einem Einkommen unter 10,36 € pro Stunde. Steigerungen oder Anpassungen der Gehälter werden häufig nicht vorgenommen. Altersarmut ist damit ebenfalls auf lange Sicht vorprogrammiert.
Auch die bereits im Schreiben an den Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte benannten Stellenangebote von zwei JobCentern mit Stundenlöhnen unter 5,00 € wurden hier nochmals erwähnt.
Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass es sehr häufig an der finanziellen Wertschätzung der gut ausgebildeten Fachkräfte mangelt und sich deshalb immer weniger Schulabgänger für die Ausbildung in Anwaltsbüros und Notariaten entscheiden.
Wir werden euch informieren, sofern eine Rückmeldung erfolgt.
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)