Habe ein Problem!
Folgender Sachverhalt in einer Mietstreitigkeit:
Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Keine Partei schuldet der anderen etwas. Kosten wurden wie folgt geregelt:
Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben, den Rest tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten - unsere Partei (! WG, bestehend aus einem Geschwisterpaar !, jeder ein eigenes Anschreiben und eigene Rechnung!) zu 2/3. Meine Frage, wie soll ich das abrechnen?
Ich bin neu in dieser Kanzlei und hatte in meinem bisherigen ReFa-Leben noch nie so etwas kompliziertes. Mein Chef meinte schon, er habe leider nur so blöde und komplizierte Fälle.
Hat jemand eine Idee? Würde meinen Chef gerne Dienstag mit einer Lösung überraschen.
DANKE!
Weiterlesen
1 Kommentar