PROReNos - Forum für Diskussionen rund um Gehalt von ReNos, Rechtsanwaltsfachangestellten, Stundenlohn, Mindestgehalt
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BaFöG für angehende Rechtsfachwirte oder Notarfachwirte
Ein Drittel der Gesamtkosten (Fortbildungsgebühren und Prüfungsgebühren) wird bei Bewilligung dem Studierenden vom Staat überlassen (also gewissermaßen geschenkt).
Für die verbleibenden beiden Drittel kann der Studierende entscheiden, ob er ein Darlehen aufnehmen will oder diese zwei Drittel selbst finanziert. Das Darlehen - soweit es denn in Anspruch genommen wird - ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rückzahlung auch gestundet werden. Infos unter dem obigen Link.
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)