Explizite Angaben zu Förderung etc. gibt es nicht. Ich denke, dass hier eben auch Meister-BAföG greift, allerdings muss man sich da vor Augen halten, dass man dieses meist zurückzahlen muss.
Bildungsfreistellung gibt es derzeit in Thüringen leider ebenfalls nicht, ebenso wie in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen:
Die Möglichkeit des Weiterbildungsschecks besteht in Thüringen - allerdings ist hier zu beachten, dass ein Jahreseinkommen von über 25.600,00 EUR erreicht werden muss. Schwierig für ReNos in Thüringen.
Explizite Angaben zu Förderung etc. gibt es nicht. Ich denke, dass hier eben auch Meister-BAföG greift, allerdings muss man sich da vor Augen halten, dass man dieses meist zurückzahlen muss.
Kleine Ergänzung:
MeisterBaföG sollte bei der Weiterbildung zum Rechts- oder Notarfachwirt immer beantragt werden. 1/3 der Semester- und Prüfungsgebühren wird auf jeden Fall durch "Vater Staat" getragen, mithin dem Fortbildungswilligen geschenkt. Ein Antrag auf MeisterBaföG ist daher immer sinnvoll.
Wegen der weiteren beiden Drittel kann ein Darlehen bei der KfW aufgenommen werden, muss aber nicht. Wenn man von vornherein einen Finanzierer hat (Chef, Dritter, Selbstfinanzierung), dann ist es natürlich nicht ratsam, einen Kredit aufzunehmen. Das ist nur nützlich, wenn man partout bei Aufnahme des Studiums kein Geld für die Finanzierung hat.
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)