PROReNos - Forum für Diskussionen rund um Gehalt von ReNos, Rechtsanwaltsfachangestellten, Stundenlohn, Mindestgehalt
»
PROReNos - Arbeit -
»
PROReNos - Azubis
»
Achtung Ausbildungsende!
Die Prüfung wird am 24.06.2015 bestanden, die Ausbildung endet. Sie endet nicht erst mit der vertraglichen Vereinbarung, sondern mit Bestehen der Prüfung.
Wird am 25.06.2015 weiter gearbeitet, beginnt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Es bedarf einer fristgerechten Kündigung und vor allem bedarf es einer angemessenen Vergütung der weiteren Tätigkeit des ehemaligen Azubis. Bis 24.06.2015 wird anteilig die Azubi-Vergütung gezahlt, ab dem 25.06.2015 ist Gehalt zu bezahlen.
Mindestens ist zwingend das Mindestarbeitsentgelt nach dem Mindestlohngesetz zu bezahlen. Bei Verstoß hiergegen handelt der Rechtsanwalt ordnungswidrig, gegebenenfalls strafrechtlich relevant wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Werden die Gehaltsansprüche verweigert, wäre die Rechtsanwaltskammer zu informieren oder gegebenenfalls der Zoll zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohngesetzes.
Daher:
Arbeitskraft anbieten und wenn der Chef den Ex-Azubi rausschmeißt, ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vergütung bist zum fristgemäßen Ablauf des Arbeitsverhältnisses einfordern!
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)