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Doch sittenwidrig. Anwalt darf nicht 1,54 € Stundenlohn zahlen
Auf Facebook ist das auch schon heftig diskutiert worden.
Es ist zum Glück eine absolute Einzelfallentscheidung, die Mitarbeiter wollten es so. Der betreffende RA hat dazu auf seiner Hompage auch eine Stellungnahme abgegeben, woraus sich die Umstände ergeben sollen, warum er eine Mitarbeiterin bei 100 € Gehalt schlappe 65 Stunden im Monat beschäftigt.
Allerdings sehe ich hier das Problem, dass der Begriff "Aufstocken" vollkommen falsch interpretiert wurde. Hier werden Sozialleistungen mit einem maximal nicht anzurechnenden Gehalt aufgestockt, damit die Sozialleistungen nicht gekürzt werden. Zu Lasten der Allgemeinheit und der Sozialkassen.
Der RA bereichert sich hier auf ziemlich widerwärtige Art und Weise. Die Sozialleistungen sind ja eigentlich umgekehrt gedacht: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt und wenn das zum Leben nicht reicht (weil nur Teilzeit gearbeitet wird), legt das JobCenter einen Betrag oben drauf.
Wenn der RA der Mitarbeiterin tatsächlich hätte helfen wollen, dann hätte er sie vielleicht für 100 € im Monat beschäftigt - aber dann auch nur für 10 bis 15 Stunden IM MONAT und nicht pro Woche.
Ich hoffe sehr, dass hier vom JC Berufung eingelegt wird und sowas nicht noch unterstützt wird durch solche Urteile.
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)
Ja genau, der RA versteht die Aufstockung wohl andersherum. 65 Stunden im Monat, machen durchschnittlich 15 / 16 Stunden die Woche. Nicht wenig, um lediglich die Handakte für den Gerichtstermin des nächsten Tages herauszusuchen. (Wie lange braucht man denn zum heraussuchen?) Kann das nicht die Azubine machen? Da bereits im Vorfeld ein Paktikum in der Kanzlei absolviert worden ist, wird mehr dahinter stecken. Meines Erachtens benötigte der RA nur eine billige weitere Arbeitskraft, um die Personalkosten zu umgehen, dreht man die Aufstockung einfach um. Die Mitarbeiter, im Übrigen zwei an der Zahl, machen dies auch noch mit, weil sie froh waren einen Job zu haben.
Ich gehe davon aus, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Das JC ist offensichtlich nicht bereit, sich mit dieser Entscheidung abzufinden und auch Frau Hannemann hat sich geäußert:
Ich find´s heftig, kann die Intention der Arbeitnehmerin hinter dieser Aktion aber nicht so ganz nachvollziehen. Dafür fehlt mir auch einfach das Hintergrundwissen bzgl. ALG II und Aufstockung etc. Aber ich finde es grenzt schon an Ausbeute an sich selbst. 100 Euro für 65 Std. Arbeit - mir graut´s ganz ehrlich.
Gruß Kasi ________________________ Mit Semmelbrösel in den Socken, bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken.
Bruttogehalt x 3 ./. 13 ./. 40 (Anzahl der wöchentl. Arbeitsstunden) = Stundenlohn
Ein ALGII-Empfänger darf zu seinem ALG II nur maximal 100 € dazu verdienen, ohne dass die angerechnet werden.
Wenn er 150 € bekäme, würden 50 € vom ALG II abgezogen, er hätte also nicht mehr auf dem Konto. Die Sozialkasse würde 50 € weniger zahlen. Er hat halt nur 100 € mehr, als diejenigen, die gar nicht arbeiten.
Und so haben die da halt gerechnet: Damit beim JC nichts gekürzt wird, bekommst du 100 € Arbeitslohn. Fertig.
Mit einer geballten Faust kann man keinen Händedruck wechseln. (Indira Gandhi)
100 Euro sind ja grundsätzlich nix schlechtes. Aber hier stimmt halt die Relation zwischen Arbeit und Zusatzlohn nicht. Wenn die AN nur 15 Std. im Monat für die 100 Öcken gehen würde, wäre es ja ok. Aber 65 Stunden??
Gruß Kasi ________________________ Mit Semmelbrösel in den Socken, bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken.
Bruttogehalt x 3 ./. 13 ./. 40 (Anzahl der wöchentl. Arbeitsstunden) = Stundenlohn