PROReNos - Forum für Diskussionen rund um Gehalt von ReNos, Rechtsanwaltsfachangestellten, Stundenlohn, Mindestgehalt
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Zusatzleistung KITA-Zuschuss
Mein Arbeitgeber zahlt mir die KITA-Gebühren. Das ist insofern sinnvoll, als dieser Betrag ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherung quasi brutto=netto zum Gehalt dazugezahlt wird. Notwendig hierfür ist lediglich die Vorlage der jährlichen Gebührenbescheide bzw. des Betreuungsvertrages, der den jeweiligen Elternbeitrag enthält. Das spart sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer einen erheblichen Teil an Lohnkosten und ist auch bei Vertragsverhandlungen in Vorstellungsgesprächen ein Bonus, weil der potentielle Arbeitgeber sieht, dass sich auch der Arbeitnehmer Gedanken über den zu zahlenden Arbeitgeberanteil macht. Zukünftige Chefs sehen es natürlich gern, wenn man so wenig wie möglich von "ihrem" Geld "verbraucht". ;-)
Hier noch ein Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen bzw. eine entsprechende Entscheidung des BFH. Die Leistungen müssen zusätzlich zum geschuldeten Gehalt/Lohn gezahlt werden. Wer also beim Einstellungsgespräch die Kita-Gebühren "vernachlässigt" hat, kann sie bei der Verhandlung um eine Gehaltserhöhung anbringen oder statt Weihnachtsgeld die Kita-Gebühren erstatten lassen.
ist aber auch nur dann sinnvoll, wenn man nicht evtl. einen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jugendamt hat oder evtl. in das Bildungs- und Teilhabepaket reingehört...... oder wenn z.B. der Partner H4-Empfänger ist und man somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet und sich daraus ein Anspruch auf Kostenübernahme durch das JA der Stadt ergibt. Ansonsten feine Geschichte....... Aber wie gesagt, es passt nicht überall